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Adresse Agentur Bonn

HC Bonn
Adresse: Meckenheimer Allee 87, 53115 Bonn
Tel.: + 49 (0) 228 - 19 445
Fax: + 49 (0) 228 - 96 53 325
E-Mail: bonn@homecompany.de

Öffnungszeiten

Mo, Di, Mi, Do 09:00 - 14:30 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Fr 09:00 - 13:00 Uhr
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Leistungsangebot

  • telefonische Erreichbarkeit, Mo.-Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr
  • Projektentwicklung
  • Möblierte Vermietung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter von Wohnraum

1.    Vertragsschluss
(1)    In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in Angebote mit Mietinteressenten. Dieser Nachweis kann fernmündlich, in Text- oder Schriftform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
(2)    Die Daten der Interessenten sind vertraulich und nur für d. Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der HomeCompany. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Interessent schon bekannt sein, so ist die HomeCompany zu unterrichten.
(3)    Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) mit einem der bekannt gegebenen Mieter ist der HomeCompany mitzuteilen.
(4)    Kommt aufgrund des Nachweises ein zusätzliches oder statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande, und hat die HomeCompany die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäfts nachgewiesen oder vermittelt, so steht der HomeCompany die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu. Dem Vermieter steht es frei, nachzuweisen, dass der Provisionsanspruch nicht daraus resultiert.

2.    Honorar

Bei erfolgreichem Nachweis bzw. der Vermittlung eines Mieters berechnet die HomeCompany ein Honorar auf der in der Anlage näher erläuterten Grundlage.


3.    Erlaubnis zur Vermietung
(1)    Ist der Vermieter nicht Eigentümer des vertragsgegenständlichen Wohnraums, so ist es erforderlich, dass der Vermieter die Erlaubnis für die ganze oder teilweise Untervermietung von seinem Vermieter einholt. Hierfür ist ausschließlich der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber der Agentur, dieser nur Wohnräume anzubieten, deren Eigentümer der Vermieter ist oder bei denen der Vermieter zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung eingeholt hat.
(2)    Der Vermieter sichert zu, dass die der Agentur angebotenen Wohnräume nicht öffentlich gefördert oder sonstig preisgebunden sind und durchgehend auch für weniger als 6 Monate vermietet wer-den dürfen.

4.    Mitteilung über den Abschluss eines Mietvertrags
Soweit ein Mietvertrag über ein Auftragsobjekt abgeschlossen wird, ist dies der Agentur mitzuteilen. Die Verpflichtung zur Benennung des jeweiligen Mieters des Auftragsobjekts gilt für Fall der Vermietung nach Vertragsende für einen Zeitraum von 12 Monaten seit Beendigung dieses Vertrags fort.

5.    Foto- und Videomaterial und Verarbeitung von Daten der Auftragsobjekte
(1)    Die Agentur ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Innenräume der Auftragsobjekte zu fotografieren bzw. zu filmen und diese Fotos bzw. Videoaufnahmen (nachfolgend Bildmaterial) zur Präsentation der Auftragsobjekte zu verwenden. Dieses Bildmaterial kann unter anderem im Internet veröffentlicht werden. Die Agentur ist auch bei nicht zustande gekommener Vermittlung eines Mietvertrages berechtigt, vom Vermieter die Kontaktdaten, die Adresse des Auftragsobjekts, das dazugehörige Bildmaterial und Exposees für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Nachweisvertrags zusammen aufzubewahren und zu eigenen Vertragszwecken zu verarbeiten. Die Aufbewahrungspflicht aus anderen Gesetzen bleibt davon unberührt.
(2)    Soweit der Vermieter hinsichtlich des Auftragsobjektes Bildmaterial zur Verfügung stellt, räumt der Vermieter der Agentur einfache unentgeltliche Nutzungsrechte an dem Bildmaterial für die Maklertätigkeit ein. Das einfache Nutzungsrecht erstreckt sich jeweils auf alle Handlungen, die notwendig sind, um die Auftragsobjekte in Form von Anzeigen und Exposees in Print- und Onlinemedien zu präsentieren und zu verbreiten. Dazu gehören auch die Nichtnennung des Urhebers und die Erlaubnis zur Kennzeichnung des Bildmaterials mit einem sichtbaren Wasserzeichen oder Logo der Agentur.
(3)    Der Vermieter steht dafür ein, dass das von ihm übermittelte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist bzw. die Rechte des Vermieters zur Nutzung unter den o.g. Bedingungen gewährt wurden. Sollte die Agentur wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf das vom Vermieter übermittelte Bildmaterial in Anspruch genommen werden, stellt der Vermieter die Agentur von allen damit in Verbindung stehenden angemessenen Kosten frei.

6.    Energieausweis
Dem Vermieter ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises im Exposé und Anzeigen bekannt. Der Vermieter stellt den Makler von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes beruhen, insoweit frei, wie der Vermieter trotz der fehlenden Angaben eine Veröffentlichung gewünscht hat.

7.    Dauer und Kündigung des Auftrags
Der Nachweisvertrag ist unbefristet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

8.    Ruhen des Nachweisvertrags bei Vermietung
Die Vermietung des Auftragsobjekts beendet nicht den Nachweisvertrag. Der Nachweisvertrag ruht vielmehr bis zur Beendigung des laufenden Mietverhältnisses.

9.    Haftung der Agentur
(1)    Die Agentur weist lediglich Gelegenheiten zum Abschluss von Mietverträgen nach. Die finale Auswahl des Mieters und der Abschluss des Mietvertrags obliegen dem Vermieter.
(2)    Die Agentur, ihre Arbeitnehmer und gesetzlichen Vertreter haften daher nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen betroffen ist oder der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Soweit gesetzlich zulässig, ist im Übrigen die Haftung auf den dreifachen Wert des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt nicht für eine gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.    Schufa
Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler zur Einholung von SCHUFA-Auskünften.

11.    Nebenabreden und Salvatorische Klausel
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

Sollte ein Teil dieser AGB oder des Nachweisvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.

12.    Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, sind die für den Sitz der Agentur örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, sofern der Vermieter ein Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit der vorgenannten Gerichte wird ebenfalls vereinbart, wenn der Vermieter ein Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegens oder Islands ist.

13.    Datenschutzhinweis
Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert.
Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume sind unter http://datenschutz.homecompany.de einzusehen.

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